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Umsatzsteuer kompakt
Eilnachrichten
: Steuerbefreiung für Versicherungsvermittlungsleistungen (BMF)
Das BMF hat zur Umsatzsteuerbefreiung für Vermittlungsleistungen i. S. des § 4 Nr. 8 und 11 UStG Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert. Die Änderung betrifft die neuere BFH-Rechtsprechung, nach der die entgeltliche Weitergabe von Blanko-Versicherungsbestätigungskarten eine Versicherungsvermittlungstätigkeit sein kann ().
Hintergrund: Der BFH hat entschieden, dass Versicherungsmakler i. S. des § 4 Nr. 11 UStG auch sein kann, wer sog. Blanko-Deckungskarten für Kurzzeitversicherungen an- und verkauft. Die Funktion der Versicherungsvermittlungsleistung ist erfüllt, wenn der Vermittler Versicherer und Versicherungsnehmer zusammen bringt, indem er dem Versicherungsnehmer einen Nachweis über einen Versicherer, der Versicherungsschutz anbietet, erbringt und den Kontakt zu diesem herstellt. Der Umstand, dass der Unternehmer die Deckungskarten nicht unmittelbar von den Versicherungsunternehmen, sondern von anderen Unternehmen erworben hat, steht dabei der Annahme einer Tätigkeit als Versicherungsmakler ebenso wenig entgegen wie der nur mittelbare Kontakt des Unternehmers zu ...