Grundlagen Recht für Wirtschaftswissenschaftler
2015
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Antworten zu den Kontrollfragen
Teil 1: Grundlagen
Eine Norm gehört zum Öffentlichen Recht, wenn sie auf einer Normseite ausschließlich den Staat als Hoheitsträger berechtigt oder verpflichtet.
Ein subjektives Recht ist die Rechtsmacht zur Durchsetzung einer objektiven Norm. Insbesondere im Verwaltungsrecht ist zwischen beidem zu differenzieren: Mit einer objektiven Norm muss danach nicht notwendig ein subjektives Recht auf Normdurchsetzung einhergehen.
Formelle Gesetze werden durch den Gesetzgeber (Bundestag) erlassen („Parlamentsgesetze“). Materielle Gesetze sind alle abstrakt-generellen Regelungen.
Verfassungsgesetze, Parlamentsgesetze, Rechtsverordnungen und Satzungen.
Normen stehen in einem Rangverhältnis (Normenpyramide): An oberster Stelle steht das Verfassungsrecht, darunter die Parlamentsgesetze und wiederum darunter Rechtsverordnungen und Satzungen. Niederrangige Normen dürfen höherrangigen Normen nicht widersprechen.
Bundesrecht bricht Landesrecht (Art. 31 GG), Landesrecht tritt also im Konfliktfalle außer Kraft.
Wortlautauslegung sowie systematische und teleologische Auslegung. Die oft dazugezählte historische Auslegung ist richtigerweise keine autonome Auslegungsmethode.