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STFAN Nr. 9 vom Seite 7

Bilanzielle Erfassung des Sonderbetriebsvermögens

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer; Aurich

Zum Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gehört neben dem Gesamthandsvermögen auch das im zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum der Gesellschafter stehende Sonderbetriebsvermögen. Während im ersten Teil des Beitrags () bereits die Grundlagen des Sonderbetriebsvermögens erläutert wurden, steht hier die bilanzielle Erfassung im Mittelpunkt.

Bei erstmaliger Begründung von Sonderbetriebsvermögen

Das Betriebsvermögen i. S. d. R 4.2 Abs. 1 EStR 2012 umfasst bei einer Personengesellschaft sowohl die Wirtschaftsgüter, die zum Gesamthandsvermögen der Mitunternehmer gehören, als auch diejenigen, die einem, mehreren oder allen Mitunternehmern gehören (Sonderbetriebsvermögen). Wirtschaftsgüter, die nicht Gesamthandsvermögen der Mitunternehmer sind, gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie entweder unmittelbar dem Betrieb dienen (Sonderbetriebsvermögen I) oder unmittelbar zur Begründung oder Stärkung der Beteiligung des Mitunternehmers an der Personengesellschaft eingesetzt werden sollen (Sonderbetriebsvermögen II). Bei notwendigem Betriebsvermögen kommt es nicht auf die Buchung an. Demzufolge ist durch die Nutzungsüberlassung eines im P...