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RENO Nr. 9 vom Seite 15

Der elektronische Fristenkalender

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Melina Merendino; Berlin

Die Digitalisierung schreitet voran und auch Anwaltskanzleien stellen sich der Herausforderung. Immer mehr Kanzleien nutzen die Möglichkeit, das Herz einer Kanzlei, den „Fristenkalender“, in elektronischer Form zu erfassen. Diese Form der Fristerfassung räumt allen Mitarbeitern und auch Anwälten die Möglichkeit ein, jederzeit die anstehenden Fristen im Blick zu haben. Spielt die Elektronik nicht mit, kann es schnell zu einem Haftungsfall kommen, wie es erst jüngst Gegenstand zweier BGH-Urteile war.

Einführung

Der Fristenkalender in Papierform ist ein unentbehrliches Organisationsmittel, um Transparenz über die korrekte Büroführung und Betreuung von Mandanten zu schaffen.

In einem Fristenkalender – sei es in Papier- oder elektronischer Form – werden gleichsam und mit derselben Sorgfaltspflicht alle (Gerichts-)Termine, Fristen und Wiedervorlagen notiert. Um eine ordnungsgemäße Büroführung zu gewährleisten, ist zu beachten, dass in einer Kanzlei möglichst nur ein Fristenkalender in Papierform geführt wird.

Dieser Fristenkalender sollte verbindlich und möglichst von einem qualifizierten Mitarbeiter federführend geführt und kontrolliert werden. Allerdings s...