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Keine Klagebefugnis eines zum Einspruchsverfahren einer GmbH hinzugezogenen Gesellschafters gegen Schenkungsteuerbescheid
Hat das FA den Einspruch einer GmbH gegen einen ihr gegenüber ergangenen Schenkungsteuerbescheid als unbegründet zurückgewiesen, ist ein zum Einspruchsverfahren der GmbH hinzugezogener Gesellschafter nicht befugt, gegen die Einspruchsentscheidung und den Schenkungsteuerbescheid zu klagen (Bezug: § 40 Abs. 2 FGO; § 174 Abs. 5 Satz 2 AO).
Weist das FA den Einspruch der GmbH zurück, beschwert die Einspruchsentscheidung den zum Einspruchsverfahren förmlich hinzugezogenen Gesellschafter der GmbH materiell-rechtlich nicht. Das FA kann nämlich in diesem Fall nicht gem. § 174 Abs. 4 und 5 AO aus der Einspruchsentscheidung Folgerungen ziehen, die den GmbH-Gesellschafter belasten könnten.