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BFH 16.04.2015 III R 21/11, StuB 20/2015 S. 807

Einkommensteuer als Masseschuld

Die Einkommensteuer ist als Masseschuld aufgrund massebezogenen Verwaltungshandelns gegen den Insolvenzverwalter festzusetzen, wenn dieser die selbständige Tätigkeit des Insolvenzschuldners im Interesse der Masse erlaubt, die Betriebseinnahmen zur Masse zieht, soweit sie dem Schuldner nicht für seinen Unterhalt belassen werden, und die Fortführung der Tätigkeit ermöglicht, indem er zur Masse gehörende Mittel einsetzt, um durch die Tätigkeit entstehende Forderungen Dritter zu begleichen (Bezug: § 35, § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 2. Halbsatz InsO).

Praxishinweise

Auch wenn im Urteilssachverhalt nicht die gesamten gewerblichen Einkünfte der Insolvenzmasse verblieben sind, kann die Einkommensteuer nicht so aufgeteilt werden, dass ein Teil gegen den Insolvenzverwalter und der andere Teil gegen den Insolv...

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