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FG Münster 23.07.2015 6 K 93/13 E, NWB 43/2015 S. 3148

Einkommensteuer | Künstliche Befruchtung bei gleichgeschlechtlicher Partnerschaft

Der 6. Senat des FG Münster hat sich mit der Frage befasst, ob die Aufwendungen einer in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft lebenden Frau für eine künstliche Befruchtung unter Verwendung von Samenzellen eines Spenders als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können. Das FG Münster hat diese Frage mit Urteil vom verneint, jedoch die Revision zum BFH zugelassen.

Anmerkung:

Die Aufwendungen eines verschiedengeschlechtlichen Paares für eine medizinisch angezeigte homologe künstliche Befruchtung, d. h. unter Verwendung der Eizelle der empfängnisunfähigen Frau und der Samenzellen des männlichen Partners (vgl. , BStBl 2007 II S. 871), oder für eine heterologe künstliche Befruchtung, d. h. unter Verwendung von Samenzellen ein...BStBl 2015 II S. 695BStBl 2011 II S. 414

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