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BFH 16.06.2015 IX R 26/14, NWB 43/2015 S. 3146

Einkommensteuer | Bestechungsgelder von dritter Seite als sonstige Einkünfte

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Dem Arbeitnehmer von einem Dritten gezahlte Bestechungsgelder sind sonstige Einkünfte i. S. des S. 3147 [i]infoCenter „Schmiergeld“ NWB OAAAB-26810 § 22 Nr. 3 EStG. (2) Die Herausgabe der Bestechungsgelder an den geschädigten Arbeitgeber führt im Abflusszeitpunkt zu Werbungskosten bei den Einkünften aus § 22 Nr. 3 EStG. (3) Die Verlustausgleichsbeschränkung des § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG ist verfassungsgemäß.

Anmerkung:

Dass die im Einkommensteuergesetz in verschiedenen Vorschriften zu findenden Verlustverrechnungsbeschränkungen verfassungsgemäß sind, muss man nach der dazu ergangenen Rechtsprechung des BVerfG wohl hinnehmen. In jedem Einzelfall, so auch bei § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG, findet sich eine sachliche Rechtfertigung für diese gesetzgeberische Abweichung vom objektiven Nettoprinzip und der Grundidee vom synthetisc...BStBl 1991 II S. 802

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