Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Bestechungsgelder von dritter Seite als sonstige Einkünfte
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Dem Arbeitnehmer von einem Dritten gezahlte Bestechungsgelder sind sonstige Einkünfte i. S. des S. 3147 [i]infoCenter „Schmiergeld“ NWB OAAAB-26810 § 22 Nr. 3 EStG. (2) Die Herausgabe der Bestechungsgelder an den geschädigten Arbeitgeber führt im Abflusszeitpunkt zu Werbungskosten bei den Einkünften aus § 22 Nr. 3 EStG. (3) Die Verlustausgleichsbeschränkung des § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG ist verfassungsgemäß.
Dass die im Einkommensteuergesetz in verschiedenen Vorschriften zu findenden Verlustverrechnungsbeschränkungen verfassungsgemäß sind, muss man nach der dazu ergangenen Rechtsprechung des BVerfG wohl hinnehmen. In jedem Einzelfall, so auch bei § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG, findet sich eine sachliche Rechtfertigung für diese gesetzgeberische Abweichung vom objektiven Nettoprinzip und der Grundidee vom synthetisc...BStBl 1991 II S. 802