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Einkommensteuer | Wechselkursbedingt höhere Tilgungsleistungen für Fremdwährungsverluste
Das entschieden, dass Fremdwährungsverluste, die sich aus dem Kursverlust des Euro gegenüber dem Schweizer Franken ergeben, auch dann nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen sind, wenn die den Verlusten zugrunde liegenden Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs, der Sanierung oder der Errichtung eines Gebäudes gedient haben. Bei den geltend gemachten wechselkursbedingten Erhöhungen der Darlehensstände zum Jahresende nebst erbrachter Tilgungsleistungen handele es sich um (noch nicht realisierte) Vermögensverluste in der nichtsteuerbaren Privatsphäre, nicht jedoch um Werbungskosten. Anders als bei den Gewinneinkünften blieben bei den Überschusseinkünften, zu denen auch Ein...