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§ 2 Abs. 2 AO unvereinbar mit Bestimmtheitsgebot – BFH bestätigt ständige Rechtsprechung zu Abfindungszahlungen
Der NWB BAAAF-04542 erneut entschieden, dass bei Abfindungen an einen in Deutschland (zwischenzeitlich) beschränkt Steuerpflichtigen für den Verlust des inländischen Arbeitsplatzes gerade nicht das Tätigkeitsortprinzip, sondern vielmehr die Besteuerung im Ansässigkeitsstaat greift.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (hiernach Kläger) wohnte bis zum in Deutschland. Am zog er in die Schweiz und nahm dort eine neue Arbeit als Arbeitnehmer auf. Zuvor wurde sein Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitgeber in Deutschland mit Vertrag vom 16./ aus betrieblichen Gründen einvernehmlich zum beendet. Der Kläger wurde bereits zum unwiderruflich freigestellt. Er konnte sein Arbeitsverhältnis mit 14-tägiger Kündigungsfrist jederzeit auch vor dem 31. 7. 2010 beenden. Trotz Freistellung erhielt der Kläger seine regulären Bezüge sowie Bonizahlungen für die Jahre 2009 und 2010. Darüber hinaus vereinbarten Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass letzterer zum Ausgleich entstandener bzw. entstehender beruflicher und finanzieller Nachteile eine Abfindung in Höhe von einmalig 780.500 € erhält. Bei vorzeitiger Kündigung des Arbeitsverh...