Frage der Umsatzbesteuerung von an d. Stpfl. gezahlten Beträgen für Erschließungsmaßnahmen
Leitsatz
1. Führen Bauleistungen eines Unternehmers aufgrund eines mit der Stadt abgeschlossenen Erschließungsvertrages zur Herstellung
von Erschließungsanlagen auf den hierfür vorgesehenen Erschließungsflächen, erbringt der Unternehmer eine Werklieferung (Lieferung
von Erschließungsanlagen) gem. § 3 Abs. 4 UStG.
2. Aufgrund der Kostentragungsverpflichtung in den jeweiligen Grundstückskaufverträgen haben sich die Grundstückserwerber
gegenüber der Stpfl. zur anteiligen Zahlung der Erschließungskosten verpflichtet. Diese Zahlungen der neuen Grundstückseigentümer
stellen Entgelte Dritter gem. § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG für die Werklieferung der Stpfl. an die Stadt dar.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 1861 Nr. 21 GStB 2016 S. 202 Nr. 6 RAAAF-05698