Anforderungen an eine Aussetzung der
Vollziehung bei Bedenken gegen die Gültigkeit einer Gesetzesvorschrift
- hier: § 27b UStG = Änderung der Steuerfestsetzung bei Bauleistungen
wegen unrichtiger Festsetzung nach § 13b UStG
Leitsatz
1. a)
Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, der auf Bedenken gegen
die Verfassungsmäßigkeit der dem Verwaltungsakt zugrunde liegenden
Gesetzesvorschrift gestützt wird, setzt wegen des Geltungsanspruchs
jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes zusätzlich
ein (besonderes) berechtigtes Interesse des Antragstellers an der
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes voraus.
b)
Bei der Prüfung, ob ein solches berechtigtes Aussetzungsinteresse
des Steuerpflichtigen besteht, ist dieses mit den gegen die Gewährung
von AdV sprechenden öffentlichen Belangen abzuwägen. Dabei kommt
es maßgeblich einerseits auf die Bedeutung und die Schwere des durch
die Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheids eintretenden Eingriffs
beim Steuerpflichtigen und andererseits auf die Auswirkungen einer
AdV hinsichtlich des Gesetzesvollzuges und des öffentlichen Interesses
an einer geordneten Haushaltsführung an. Das Gewicht der ernstlichen Zweifel
an der Verfassungsmäßigkeit der betroffenen Vorschrift ist bei dieser Abwägung
nicht von ausschlaggebender Bedeutung.
2. .
Da im vorliegenden Fall der Antragsteller faktisch nur das Insolvenzrisiko
trägt, welches er gemäß § 27 Abs. 19 UStG durch eine Abtretung des
Nachforderungsanspruchs gegen den Leistungsempfänger auf den Staat
abwälzen kann und er der Anregungen des Finanzamts, berichtigte
Rechnungen zu erstellen und den Anspruch daraus an das Finanzamt
abzutreten ohne Begründung nicht gefolgt ist, kann im summarischen
Verfahren keine Beeinträchtigung erkannt werden, die es erlaubt,
dem individuellen Rechtschutzinteresse Vorrang vor dem Gültigkeitsanspruch
des formellen Gesetzes einzuräumen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 21/2015 S. 975 EFG 2015 S. 2135 Nr. 23 PAAAF-05690
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Beschluss v. 26.08.2015 - 2 V 1107/15
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.