Sonderausgabenabzug bei Schulgeldzahlungen an ein nicht von der zuständigen Kultusbehörde anerkanntes privates inländisches
Unterrichtsinstitut
Leitsatz
Das Institut für Unterricht, das mit qualifizierten Lehrkräften in Vollzeitunterricht in privaten Klassen nach den entsprechenden
Lehrplänen des Bayerischen Kultusministeriums auf die staatlichen Abschlussprüfungen Abitur, Mittlere Reife und qualifizierender
Hauptschulabschluss in externer Form vorbereitet und keine Ersatz- oder Ergänzungsschule i. S. d. Bayerischen Gesetzes über
das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) darstellt, ist ungeachtet dessen eine andere auf einen Schul-, Jahrgangs- oder
Berufsabschluss ordnungsgemäß vorbereitende Einrichtung i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 9 S. 3 EStG.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 2057 Nr. 23 EStB 2016 S. 73 Nr. 2 KÖSDI 2016 S. 19637 Nr. 1 PAAAF-05677
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