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FG Münster Urteil v. - 11 K 4149/12 E EFG 2015 S. 2065 Nr. 23

Gesetze: EStG § 23, AO § 39 Abs 2 Nr 1, EStG § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1

Arbeitslohn

Arbeitslohn aus der Veräußerung von Kapitalbeteiligungen aus einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

Leitsatz

1) Veräußerungserlöse aus der Veräußerung von Kapitalbeteiligungen aus einem Mitarbeiterprogramm, die allein den Mitarbeitern des Konzerns offen stehen, die der Mitarbeiter im Falle des Ausscheidens aus dem Unternehmen zurückzugeben hat und die für die Teilnehmer Renditechancen mit sich bringen, die weit über den üblichen Renditechancen liegen, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.

2) Eine befristete, lediglich mittelbare "Gesellschafterstellung", bei der alle gesellschaftsrechtlichen Mitbestimmungsrechte und jegliche Verfügungen über den Gesellschaftsanteil effektiv ausgeschlossen sind, begründet kein wirtschaftliches Eigentum an den Anteilen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 8 Nr. 45
DStRE 2016 S. 1489 Nr. 24
EFG 2015 S. 2065 Nr. 23
RAAAF-05672

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FG Münster, Urteil v. 15.07.2015 - 11 K 4149/12 E

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