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Bilanzierung | Gewinnerhöhung durch Werkzeugkostenzuschuss
Ein Werkzeugkostenzuschuss des Auftraggebers erhöht den Gewinn des Auftragnehmers, wenn der Auftragnehmer das Eigentum am Werkzeug auf den Auftraggeber und Zuschussgeber übertragen muss. Es handelt sich dann nämlich um ein Entgelt für das herzustellende Werkzeug.
[i]Entgelt, weil der Auftraggeber Eigentum am Werkzeug erlangtDie Klägerin stellte im Streitfall Komponenten für die Autoindustrie her und erhielt Zuschüsse von ihrem Auftraggeber für das Spezialwerkzeug, das die Klägerin für die Herstellung der Komponenten benötigte. Der Auftraggeber sollte zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer des Werkzeugs werden und später noch einen Preisnachlass auf die Komponenten erhalten.
Wegen der Eigentumsübertragung des Werkzeugs handelte es sich bei dem Zuschuss um ein Entgelt, das den Gewinn erhöhte. Der BFH lehnte damit folgende ...