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BBK Nr. 20 vom Seite 937

Das Jahresabschlussmandat bei handelsbilanzieller Überschuldung

Handlungsrichtlinien für Steuerberater zur Vermeidung „insolvenzrechtlicher“ Haftung

Karl Sikora

[i]Meyer, IDW S 11 – Neuer Standard zur Beurteilung der Insolvenzreife, NWB 26/2015 S. 1930 NWB LAAAE-92341 Mit dem neuen Standard zur Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW S 11) hat das IDW die Beratung von insolvenznahen Krisenmandanten in den Fokus der Beratungspraxis gerückt. Eine derartige Beratung ist typischerweise anspruchsvoll und mit beträchtlichen Haftungsrisiken verbunden. In besonderem Maße gilt dies dabei für jene Fälle, in denen Steuerberater im Rahmen eines Jahresabschlussmandats tätig sind und sich auf dieser Grundlage mit dem starken Insolvenzindiz einer handelsbilanziellen Überschuldung konfrontiert sehen. [i]Schmittmann, Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen, StuB 16/2014 S. 607 NWB XAAAE-71199 So besteht hier die haftungsrechtlich überaus brisante Problematik, welche Pflichten den Berater in Bezug auf dieses Insolvenzindiz treffen, wo die Grenzen der zulässigen insolvenzrechtlichen Beratung liegen und wann die Hinzuziehung qualifizierter Dritter empfehlenswert ist. Der Beitrag zeigt auf, wie Steuerberater von Kapitalgesellschaften in derartigen Fällen am haftungsschonendsten agieren, und behandelt dabei sowohl die Alternative des Verbleibs im Jahresabschluss- als auch jene des bewussten Eintritts in das Insolvenzmandat. ...

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