NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2025
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– Führung eines Steuerheftes –
I. Umsatzsteuer
1. Wortlaut des § 22 Abs. 5 UStG
Hinweis auf den Wortlaut des § 22 Abs. 5 UStG.
2. Wortlaut des § 22 Abs. 6 UStG
Hinweis auf den Wortlaut des § 22 Abs. 6 UStG.
II. Umsatzsteuerdurchführungsverordnung
Wortlaut des § 68 UStDV
Hinweis auf den Wortlaut des § 68 UStDV.
III. Muster des Umsatzsteuerheftes (Vordruckmuster USt 1 G)
, FMNR13e000020, BStBl 2020 I S. 505
(2020/0099503)
Anlage 1
(1) Das durch - / - IV A 3 - S 7340 - 14/81 - (BStBl 1981 I S. 312) eingeführte und zuletzt durch (2019/0915402) – (BStBl 2019 I S. 1041) geänderte Vordruckmuster USt 1 G – Umsatzsteuerheft – wird neu bekannt gegeben (Anlage).
(2) Die Änderungen beruhen auf der Anhebung der Betragsgrenze des Vorjahresumsatzes im Rahmen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG von 17.500 € auf 22.000 € durch Art. 7 Nr. 2 und Art. 16 Abs. 1 des Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz) v. (BGBl 2019 I S. 1746) mit Wirkung zum .
(3) Die anderen Änderungen gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster sind lediglich redaktioneller Art. (4) Die Umsatzsteuerhefte sind ab sofort ...