NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2025
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– Rechtslage ab –
Die Anlage 2 des UStG wird aufgrund des Umfangs nicht mehr in gedruckter Form bereitgestellt, ist aber in der NWB-Datenbank jederzeit abrufbar (NWB DAAAB-44784) . Die Abhandlung zu § 12 UStG enthält ab sofort nur noch allgemeine Hinweise und aktuelle Themen zu den Steuersätzen. Die branchenspezifischen Themen wie z. B. der „Verzehr an Ort und Stelle“ werden künftig in den jeweiligen Branchenabhandlungen der Bp-Kartei enthalten sein.
A. Gesetzliche Vorschrift – Rechtslage ab –
§ 12 Steuersätze
Hinweis auf den Wortlaut des § 12 UStG.
Das Umsatzsteuergesetz kennt zurzeit folgende Steuersätze für steuerpflichtige Umsätze:
Den Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG i. H. v. 19 % der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3, 25a Abs. 3 und 4).
Den ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 UStG i. H. v. 7 %.
Der Steuersatz im Zusammenhang von sog. kleinen Photovoltaikanlage nach § 12 Abs. 3 UStG i. H. v. 0 % (Null-Steuersatz).
Daneben gibt es noch Sonderregelungen für nicht buchführungspflichtige gemeinnützige Körperschaften (§ 23a UStG) und für bestimmte land- und forstwirtschaftliche Betriebe (§ 24 UStG).
B. Anwendung der Steuersätze und Trennung der Entgelte
Anwendung der Steuersätze
– Wortlaut des Abschn. 12.1 Abs. 2 UStAE –
(2)Anzuwenden ist jeweils der Steuersatz, der in dem Zeitpunkt gilt, ...