NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2025
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– Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen
– Gewerbekennzahlen 79110.0, 79120.0, 79900.0
I. Begriffsbestimmung
1. Reise
Die Reise ist die Gesamtheit einzelner Reiseleistungen.
2. Reisearten
Es wird zwischen investiven (Geschäftsreise) und konsumtiven (Privatreise) Reiseanlässen sowie individueller und pauschaler Reisegestaltung (Individualreise, Pauschalreise) differenziert.
Pauschalreise: Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen für die gleiche Reise gebucht werden. Es handelt sich nicht um eine Pauschalreise, wenn nur eine der Reiseleistung (Personenbeförderung, Beherbergung, Vermietung von Kraftfahrzeugen bzw. Krafträdern) mit einer oder mehreren touristischen Leistungen zusammengestellt wird und die touristischen Leistungen keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Zusammenstellung (weniger als 25 %) ausmachen und auch kein wesentliches Merkmal der Zusammenstellung darstellen oder als solches beworben werden. Werden Begriffe wie „Pauschalreise“, „Pauschale“, „Package“ oder „Arrangement“ in der werblichen Kommunikation mit dem Kunden verwendet, wird das Angebot automatisch zur Pauschalreise.
Individualreise: Eine Individualrei...