NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2026
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– Dekorateure
– Polsterer –
– Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei
– Gewerbekennzahl 43332.0
– Gewerbekennzahl 43331.0
A. Betriebswirtschaftliches
I. Begriff
Der Raumausstatter ist die offizielle Berufsbezeichnung in Deutschland für einen Handwerker im Bereich der Gestaltung von Innenräumen. Wer die Ausbildung mit den Schwerpunkten Raumgestaltung, Dekorieren, Polstern, Bodenlegen und Wandbekleiden absolviert hat, darf sich offiziell Raumausstatter nennen. Der Raumausstatter ist die Fachfrau oder der Fachmann für das gesamte Themenspektrum der Gestaltung von Wohn- und Arbeitsräumen.
II. Betriebsformen und -arten
1. Betriebsformen
Es handelt sich überwiegend um Einzelunternehmen und seltener um Personengesellschaften oder Körperschaften. Bei den Raumausstattern dominieren die Kleinstbetriebe, das sind laut Definition der Europäischen Kommission und dem Statistischen Bundesamtes Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern sowie einem Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. €. Die Gruppe der Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten steuert als Kleinbetrieb ungefähr ein Viertel zum gesamten Branchenumsatz bei.
2. Betriebsarten
Raumausstatter arbeiten in verschiedenen Betriebsarten, hauptsächlich in ...