NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
– Imbisshalle, -stube –
– Schnellimbiss –
– Wirtschaftszweig 56103.0, 56108.0, 56109.0 –
Wegen Trinkhallen und Kioske: Hinweis auf „Bp-Kartei: Trinkhalle und Kiosk” in Teil III.S. 5
A. Betriebswirtschaftliches
I. Begriff Imbissstätte
Ein Imbiss ist eine Bewirtungsstätte, die keine oder wenig Sitzgelegenheiten aufweist und von denen ein eng begrenztes Sortiment von Speisen mit und ohne Ausschank von Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen abgegeben wird, z. B. Würstchenstände. Der Unterschied zwischen Imbiss und Restaurant liegt in der Art des Bestellvorgangs. Im Imbiss bestellt man direkt am Tresen, ohne Karte auf dem Tisch, und es gibt keine extra Servierkräfte. Der Koch bringt es selbst.
II. Betriebsformen und Betriebsarten
1. Betriebsformen
Überwiegend Einzelunternehmen oder Personengesellschaften wobei häufig Ehegattenarbeitsverhältnisse bestehen. Andere Arbeitnehmer werden zumeist als Teilzeitkräfte beschäftigt.
2. Betriebsarten
a) Allgemeines
Es gibt Imbissstätten, die über Gasträume mit Sitzgelegenheiten zum Einnehmen von Speisen und Getränken an Ort und Stelle verfügen oder und Imbissstätten ohne Gasträume mit nur einer Verkaufstheke.
b) Mobile Imbisswagen
Ein Imbi...