NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2026
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– Gewerbekennzahlen: Hotels (ohne Hotel garni) 55101.0, Hotel garni 55102.0, Pensionen 55104.0, Gasthöfe 55103.0 –
A. Betriebswirtschaftliches
I. Begriffe
Die Beherbergung umfasst alle Möglichkeiten des Übernachtens gegen Bezahlung für einen kurzen Zeitraum. Die Palette reicht vom Hotel bis zum Campingplatz. Beherbergung betreibt, wer gegen Entgelt Personen vorübergehend Unterkunft gewährt, auch wenn der Betrieb der Beherbergungsstätte nicht der Erlaubnispflicht nach § 2 des Gaststättengesetzes unterliegt. Hierzu gehört die Vermietung von Zelt- und Wohnwagenplätzen ebenso wie die Vermietung von Ferienhäusern oder Ferienwohnungen. Nach der Definition der DEHOGA ist ein Hotel ein kommerzieller Beherbergungsbetrieb, in dem eine Rezeption, Dienstleistungen, tägliche Zimmerreinigung, zusätzliche Einrichtungen und mindestens ein Restaurant für Hausgäste und Passanten angeboten werden. Ein Hotel sollte über mehr als 20 Gästezimmer verfügen. Die meisten Hotels sind für die Öffentlichkeit zugänglich und bieten ihre Dienstleistungen auch externen Gästen an. Der Gasthof ist in der Regel ein ländlicher Gastronomiebetrieb, der Speisen und Getränke anbietet und auch einige Unterkünfte bereithält. Demgegenüber ist eine Pensio...