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NWB direkt Nr. 42 vom Seite 1129

„Heute Organ, morgen Arbeitnehmer“ – der unionsrechtliche Status des GmbH-Fremdgeschäftsführers

Jörg Steinheimer und Dominic Baumüller

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAF-04960 Der EuGH knüpft in seinem Urteil vom - Rs. C-229/14, Balkaya NWB IAAAF-01589, an seine Rechtsprechung des Urteils vom - Rs. C-232/09, Danosa NWB SAAAE-15681 an. Bei der Anwendung der Vorschrift über die Massenentlassungsanzeige (§ 17 KSchG) zählt jedenfalls der Fremdgeschäftsführer einer GmbH in unionskonformer Auslegung als Arbeitnehmer mit. Ausschlaggebend für den EuGH war das Vorliegen eines Unterordnungsverhältnisses: Der Fremdgeschäftsführer ist grds. weisungsgebunden und abrufbar.

Ausführlicher Beitrag s. .

Vorlagefrage

[i]GmbH beschäftigte 19 Arbeitnehmer und einen FremdgeschäftsführerEine deutsche GmbH beschäftigte 19 Arbeitnehmer, unter diesen Herrn Balkaya, eine Umschülerin und einen Fremdgeschäftsführer ohne Alleinvertretungsbefugnis. Die GmbH kündigte allen Mitarbeitern, ohne eine Massenentlassungsanzeige (§ 17 KSchG) gegenüber der Agentur für Arbeit erstattet zu haben. Eine solche Massenentlassungsanzeige ist in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern erforderlich, soweit mehr als fünf Arbeitnehmern gekündigt werden sollen. Herr Balkaya erhob Klage und verwies auf die fehlende Massenentlassungsanzeige. Das Arbeitsgericht Verden legte dem EuGH vor und fragte, ob der Fremdgeschäftsführer und die Umschülerin als Arbeitnehmer...

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