NWB Betriebsprüfungs-Kartei

2024

ISBN: 978-3-482-65701-7

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NWB Betriebsprüfungs-Kartei

A. Gesetzliche Regelungen

I. Handelsrecht

Nach § 250 Abs. 1 HGB sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen
Auf der Passivseite sind gem. § 250 Abs. 2 HGB als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Vorschrift dient der periodengerechten Abgrenzung von Erträgen und Aufwendungen. Entgegen einer Erfassung im Zuflusszeitpunkt oder Abflusszeitpunkt soll eine wirtschaftliche Zuordnung handelsrechtlich erfolgen.

Ein Wahlrecht besteht bei einem Disagio. § 250 Abs. 3 HGB regelt Folgendes:

Ist der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Ausgabebetrag, so darf der Unterschiedsbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen werden. Der Unterschiedsbetrag ist dann durch planmäßige jährliche Abschreibungen zu tilgen, die auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt werden können.

II. Steuerrecht

Rechnungsabgrenzungsposten kommen nur für Steuerpflichtige in Betracht, die Bilanzen aufstellen. Hier ist die Maßgeblichkeit nach § 5 Abs. 1 EStG zu beachten. Danach gilt die handelsrechtliche...

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