NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2025
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– Aufwendungen für Fachliteratur, Zeitungen, Zeitschriften usw. als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben –
A. Einkommensteuer
I. Allgemeines
Fachmittel als Arbeitsmittel sind Bücher und Zeitschriften, die (fast) ausschließlich beruflichen oder betrieblichen Zwecken dienen. Aufwendungen hierfür können Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben sein, sofern die private Mitveranlassung ausgeschlossen ist.
Betriebsausgaben oder Werbungskosten werden nur anerkannt, wenn feststeht, dass die Fachbücher oder Zeitschriften so gut wie ausschließlich betrieblich oder beruflich verwendet werden. Die private Mitbenutzung darf allenfalls nur von ganz untergeordneter Bedeutung sein. Dabei kommt es in erster Linie nicht auf den objektiven Charakter, sondern auf die konkrete tatsächliche Verwendung an.
Als zu den Arbeitsmitteln gehörende Fachliteratur wird die Darstellung eines bestimmten Fachgebietes angesehen, die Grundkenntnisse vermittelt oder Kenntnisse dieses Wissensgebiets festigt oder vertieft und das behandelte Fachgebiet für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen von Bedeutung ist.
1. Fachbücher
Typische Fachbücher sind Werke, die sich nach ihrem I...BStBl 1982 II S. 67