NWB Betriebsprüfungs-Kartei

2024

ISBN: 978-3-482-65701-7

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NWB Betriebsprüfungs-Kartei - Stand: August 2023

– §§ 145 bis 148, 158 AO 1977 –

A. Allgemeine Anforderungen an Buchführung und Aufzeichnungen (§ 145 AO)

I. Wortlaut des § 145 AO v. , gültig ab dem

(1)

Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.

(2)

Aufzeichnungen sind so vorzunehmen, dass der Zweck, den sie für die Besteuerung erfüllen sollen, erreicht wird.S. 4

II. Erläuterungen

1. Allgemeines (H 5.2 EStH 2021)

Zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen >§§ 140 bis 148 AO

2. Aufbewahrungspflichten (H 5.2 EStH 2018)

>§ 147 AO (Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen)

>AEAO zu § 147 AO

Haben Rechnungen usw. Buchfunktion, z. B. bei der Offene-Posten-Buchhaltung, so sind sie so lange wie Bücher aufzubewahren (§ 146 Abs. 5 i. V. m. § 147 Abs. 3 AO).

Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften (> (BStBl 2010 S. 1342).

3. Aufzeichnungspflichten (H 5.2 EStH 2021)

Besondere Aufzeichnungspflichten nach § 4 Abs. 7 EStG > R 4.11 EStR.

4. Belegablage (H 5.2 EStH 2021)

Anforderungen an eine geordnete und übersichtliche Belegablage (BStBl 1964 III S. 654) und v. (BStBl 1967 III S. 23).

5. Beweiskraft der Buchführung (H 5.2 EStH 2018)

>AEAO zu § 158 AO

6....

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