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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 655/14

Streitig ist im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens, ob die vom Kläger ausgeübte Tätigkeit als Operettensänger im Rahmen eines Gastspielvertrags in der Zeit vom 1.2.2010 bis 28.3.2010 Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung begründet hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 13 Nr. 43
GAAAF-05106

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Nutzungsdauer:
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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 06.05.2015 - L 8 R 655/14

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