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Diskriminierung durch „Spätehenklausel“?
Neujustierung der betrieblichen Altersversorgung als Reaktion auf BAG, Urteil vom 4. 8. 2015 - 3 AZR 137/13
Das BAG hat sich mit Urteil vom - 3 AZR 137/13 zur Wirksamkeit einer sog. Spätehenklausel geäußert und eine Klausel kassiert, die als zusätzliche Voraussetzung für die Zahlung der Hinterbliebenenrente verlangt, dass der versorgungsberechtigte Mitarbeiter die Ehe vor der Vollendung des 60. Lebensjahres geschlossen hat. Nachstehend sollen die Entscheidungsgründe ausgewertet und die Konsequenzen des Urteils dargestellt werden.
Zum Thema sind in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) aufrufbar:
Grundlagen „Betriebliche Altersversorgung: Praxisfragen“ NWB QAAAE-52794
infoCenter „Betriebliche Altersversorgung“ NWB VAAAB-14425
Mandanten-Merkblatt: Betriebliche Altersversorgung – Gestaltungsmöglichkeiten der gemeinsamen Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer NWB FAAAE-84700
Betriebliche Altersversorgung: Protokoll für Beratungsgespräch NWB WAAAE-10052
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Sachverhalt und Entscheidungsgründe
[i]BAG: Sog. Spätehenklausel für betriebliche Hinterbliebenenversorgung ist rechtswidrigNach dem Urteil des BAG 3 AZR 137/13 dürfen Arbeitgeber die Zahlung einer Hinterbliebenenrente nicht vom Alter des Mi...