1Anm. d. Red.: Bisheriger
Sechster Abschnitt wurde zu Fünftem Abschnitt gem. Gesetz v.
9. 12.
2004
(BGBl I S. 3302)
mit Wirkung v. 1. 1.
2009.
2Anm. d. Red.: § 53
weggefallen gem. Gesetz v.
17. 8.
2001
(BGBl I S. 2144)
mit Wirkung v. 2. 1.
2002.
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