Auch bei Verdacht auf Steuerhinterziehung bzw. Untreue des früheren Betreuers der Erblasserin kein Anspruch eines Miterben
auf Einsicht in die Grunderwerbsteuerakte betreffend einen vom Betreuer als Vertreter der Erblasserin vorgenommenen Grundstücksverkauf
Leitsatz
1. Die AO 1977 enthält keine Regelung, nach der ein Anspruch auf Akteneinsicht im steuerlichen Verwaltungsverfahren besteht.
Der Steuerpflichtige hat jedoch ein Recht darauf, dass die Finanzbehörde über seinen Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht
nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet, weil sie nicht gehindert ist, in Einzelfällen Akteneinsicht zu gewähren.
2. Hat die Erblasserin vertreten durch ihren Betreuer ein Grundstück verkauft und der Erwerber die festgesetzte Grunderwerbsteuer
vollständig bezahlt, so steht einem Miterben ungeachtet dessen, dass die Erblasserin hinsichtlich der Grunderwerbsteuer gesamtschuldnerische
Steuerschuldnerin i. S. d. § 13 Nr. 1 GrESG gewesen ist, kein Anspruch auf Einsicht in die Grunderwerbsteuerakte oder Übersendung
einer Kopie des Grunderwerbsteuerbescheids zu. Das gilt auch dann, wenn der Miterbe den Verdacht hat, dass in Bezug auf den
Grundstückserwerb möglicherweise nicht die tatsächlich erbrachte Gegenleistung notariell beurkundet worden ist und deswegen
eine Steuerhinterziehung sowie der Tatbestand der Untreue seitens des Betreuers der Erblasserin vorliegen könnten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 12 Nr. 5 DStRE 2017 S. 371 Nr. 6 EFG 2015 S. 1886 Nr. 22 ErbStB 2015 S. 351 Nr. 12 PStR 2016 S. 1 Nr. 1 UVR 2016 S. 9 Nr. 1 IAAAF-04878
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