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FG München Urteil v. - 7 K 2585/13

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1, EStG § 63 Abs. 1, EStG § 32 Abs. 4 S. 2

Kindergeld

Haftpflichtversicherung, freiwillige Krankenkassenbeiträge und Lohnsteuer mindern das eigene Einkommen des Kindes nicht

Leitsatz

Aufwendungen des Kindes für eine private Haftpflichtversicherung sind von dessen Einkünften und Bezügen nicht abziehbar (, BFH/NV 2012, 412), auch freiwillige Beiträge zur privaten Krankenversicherung führen nicht zu einer Minderung des Einkommens des Kindes, ebenso wenig ist die vom Arbeitslohn einbehaltene Lohnsteuer von den Einkünften abzusetzen (, BStBl II 2008, 738).

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAF-04868

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 27.06.2015 - 7 K 2585/13

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