Veräußerung eines Liebhabereibetriebes – Versteuerung
des Aufgabegewinns – Bedeutung des Veräußerungserlöses,
Leitsatz
Anknüpfungspunkt für die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines Liebhabereibetriebes ist in zeitlicher und wertmäßiger
Hinsicht der Zeitpunkt des Übergangs vom steuerlich relevanten Betrieb zum Liebhabereibetrieb.
Die auf diesen Zeitpunkt festgestellten stillen Reserven sind unabhängig von der Höhe des später erzielten Veräußerungserlöses
als Aufgabegewinn zu versteuern.
Eine solche Veräußerung ist steuerlich als Betriebseinstellung zu werten.
Wertänderungen des Betriebsvermögens während der Zugehörigkeit zum Liebhabereibetrieb sind – vorbehaltlich einer Erfassung
im Privatvermögen nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG - steuerlich unbeachtlich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 6 Nr. 45 DStRE 2016 S. 13 Nr. 1 EFG 2015 S. 1431 Nr. 17 EStB 2016 S. 70 Nr. 2 Ubg 2016 S. 98 Nr. 2 SAAAF-04853
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 16.10.2014 - 11 K 1509/14 E
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