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LAG Düsseldorf 22.05.2015 10 Sa 811/14, NWB 41/2015 S. 2999

Arbeitsrecht | Wahrung der Schriftform bei Kündigung durch zwei von sieben GbR-Gesellschaftern

Ist im Gesellschaftsvertrag einer aus sieben Gesellschaftern bestehenden WP- und StB-GbR zur Vertretung derselben vereinbart, dass die Sozietät, sollten ihr mehr als zwei Partner angehören, von jeweils zwei Partnern vertreten werden soll, kann es zur Wahrung der Schriftform (§ 623 BGB) genügen, wenn die Kündigung von zwei im Gesellschaftsvertrag zur Vertretung der GbR insoweit ermächtigten Gesellschaftern unterzeichnet wird und diese dabei ihren Willen, [i]infoCenter „Kündigung des Arbeitsvertrages“ NWB OAAAB-03423 unmittelbar für die GbR handeln zu wollen, hinreichend zum Ausdruck bringen. Nähere Angaben, woraus sie ihre Vertretungsmacht ableiten, sind bei Wahrnehmung einer solchen durch den Gesellschaftsvertrag eingeräumten organschaftlichen Vertretungsmacht hingegen nicht erforderlich. Denn ob der Vertreter Vertretungsmacht hatte, ist keine Frage der S...

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