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Insolvenzrecht | Anfechtbarkeit von Zahlungen auf debitorisch geführtes Girokonto
Die Zahlung eines Schuldners auf ein debitorisch geführtes Girokonto seines Gläubigers in der Insolvenz des Schuldners ist nur dann als – mittelbare – unentgeltliche Leistung gegenüber der Bank anfechtbar, wenn der Wille des Schuldners erkennbar darauf gerichtet ist, die Zahlung im Endergebnis der Bank zuzuwenden. Dass der Schuldner in Kenntnis der Kontoüberziehung zahlt, genügt hierfür nicht.
Der Beschluss des Senats zur Frage der Anfechtbarkeit einer Zahlung gem. § 134 InsO fällt knapp aus und erschöpft [i]Schädlich, NWB 41/2015 S. 3028 sich in einer Verweisung auf die bisherige gefestigte Rechtsprechung des Senats. Der BGH bestätigt seine bisherige Rechtsprechung zu den Anfor-derungen S. 2999an die Insolvenzanfechtung bei Unentgeltlichkeit (Inkongruenz) der Leistung. Di...