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BFH 23.06.2015 III R 37/14, NWB 41/2015 S. 2995

Einkommensteuer | Kindergeld: erstmalige Berufsausbildung und Ausbildungsdienstverhältnis eines Feldwebels

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Wird ein Kind nach Abschluss seiner Schulausbildung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen und zum Feldwebelanwärter zugelassen, ist seine erstmalige Berufsausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG mit Bestehen der Feldwebelprüfung abgeschlossen. Ob das Kind darüber hinaus das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten anstrebt, ist insoweit ohne Bedeutung. (2) Der Begriff des Ausbildungsdienstverhältnisses in § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG entspricht – vorbehaltlich etwaiger Abweichungen, die sich aus den unterschiedlichen Zielsetzungen ergeben können – dem Begriff des Ausbildungsdienstverhältnisses im Lohnsteuerrecht. (3) Die nach dem Erwerb der Laufbahnbefähigung in der Bundeswehr üblichen Verwendungslehrgänge im Rahmen der Tätigkeit als Zeitsoldat mach...

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