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BFH 09.06.2015 VIII R 18/12, NWB 41/2015 S. 2994

Einkommensteuer | Im Zusammenhang mit Rentennachzahlungen gezahlte Zinsen

Von der Deutschen Rentenversicherung im Zusammenhang mit Rentennachzahlungen gezahlte Zinsen gem. § 44 SGB I unterliegen nach dem auch nach Änderung des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG durch das Alterseinkünftegesetz der Steuerpflicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG (entgegen BStBl 2010 I S. 681).

Anmerkung:

Es ging darum, ob die Zinsen auf eine Rentennachzahlung der Deutschen Rentenversicherung Bund der nachgelagerten Rentenbesteuerung unterliegende „andere Leistungen“ sind oder Kapitaleinkünfte, deren Besteuerung [i]infoCenter „Alterseinkünftegesetz“ NWB RAAAB-54644 nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG Vorrang vor der Besteuerung nach § 22 EStG hat. Der BFH hat überzeugend argumentiert, die Einbeziehung der Zinsen aus der „aufgezwungenen“ Kreditgewährung in die nachgelagerte Rentenbesteuerung sei weder vom Gesetzgeber gewollt noch sinnvoll.

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