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LSG Thüringen Urteil v. - L 6 KR 478/11

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte zu Recht in zwei Fällen bereits gezahlte Vergütungen für die an ihren Versicherten abgegebenen Arzneimittel in Höhe von insgesamt 797,28 EUR beanstandet und gegen unstreitige Vergütungsforderungen der Klägerin aus späteren Arzneimittelabgaben aufgerechnet hat (Retaxierung).

Fundstelle(n):
RAAAF-04486

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Thüringen, Urteil v. 26.05.2015 - L 6 KR 478/11

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