Die Tätigkeit einer Diplomphysikerin als Systemspezialistin für einen IT-Dienstleister auf der Basis eines Stundenlohns von 77 € ist keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, wenn sie nicht in die Arbeitsorganisation des Unternehmens eingeliedert ist, weil sie im Rahmen eines Projektauftrages selbst bestimmen konnte, welche Arbeitspakete sie übernimmt, nach freiem Ermessen entscheiden konnte, ob sie ihre Arbeit von ihrem Home-Office aus oder am Betriebssitz des Kunden verrichtet und sie - im Gegensatz zu den festangestellten Mitarbeitern - nicht verpflichtet war, an den wöchentlichen Teambesprechungen teilzunehmen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): XAAAF-04445
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Online-Dokument
LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 18.05.2015 - L 11 R 4586/12
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