Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB EV 10/2015 S. 332

Freistellungsaufträge ab nur noch mit Steuer-ID wirksam

Privatanleger, die ihrer Bank vor 2011 einen unbefristeten Freistellungsauftrag (FSA) für Kapitalerträge erteilt haben, sollten noch in diesem Jahr handeln. Sie müssen nämlich der Bank ihre Steuer-Identifikationsnummer (ID) mitteilen, wenn sie nicht riskieren wollen, dass ihr FSA ansonsten ab seine Gültigkeit verliert.

Hintergrund der neuen Regelung ist eine Änderung des § 45d Einkommenssteuergesetz (EStG). Davon sind vor allem Freistellungsanträge betroffen, die bis zum eingereicht wurden. Ab 2011 musste die Steuer-ID ohnehin immer angegeben werden, wie der Genossenschaftsverband Bayern mitteilt. Er rät außerdem, auf dem FSA von Eheleuten die Steuer-ID beider Partner anzugeben.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Erben und Vermögen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen