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Gewinne aus der Veräußerung von XETRA-Gold Inhaberschuldverschreibungen
Anmerkung zu den BFH-Urteilen vom 12. 5. 2015 - VIII R 35/14 und VIII R 4/15
Der BFH hat in den zwei veröffentlichten Urteilen zur einkommensteuerlichen Behandlung von Veräußerungs- und Einlösungsgewinnen bei XETRA-Gold Inhaberschuldverschreibungen Stellung genommen. Darin folgt der 8. Senat den Rechtsausführungen der Vorinstanzen sowie der herrschenden Meinung und stellt sich gegen die Verwaltungsauffassung im Abgeltungsteuererlass (vgl. zur Diskussion: Stiegler, NWB EV 9/2015 S. 311).
I. Private Veräußerungsgeschäfte
Im Wesentlichen ging es dabei um die Frage, ob fast vollständig physisch gedeckte Schuldverschreibungen, die – bis auf wenige Ausnahmen innerhalb der Emissionsbedingungen – einen Lieferanspruch auf Gold verbriefen, als „sonstige Kapitalforderungen“ i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG qualifizieren. Eine solche Einordnung hätte zur Folge gehabt, dass für Veräußerungs- oder Einlösungsgewinne unabhängig von der Haltedauer eine definitive Kapitalertragsteuerbelastung entstanden wäre.
Dieser Auffassung ist der BFH nicht gefolgt und beurteilt im Ergebnis den Verkauf oder die Einlösung von XETRA-Gold wie einen unmittelbaren Verkauf von physischem Gold (BFH, VIII R 35/14, Rz. 17). Derartige Geschäfte sind folglich wie ber...