Arbeitshilfe - Stand: 05.07.2017

Gewerblicher Grundstückshandel - Keine unbedingte Veräußerungsabsicht, wenn die beantragte Baugenehmigung letztendlich zurückgewiesen wurde - Muster II

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Handelt der Kläger mit unbedingter Veräußerungsabsicht und ist somit die Schwelle zum gewerblichen Grundstückshandel überschritten (auch wenn die durch die "Drei-Objekt-Grenze" hervorgerufene Indizwirkung nicht greift), wenn die beantragte Baugenehmigung letztendlich zurückgewiesen wurde, weil noch Unterlagen zur Statik und ein Brandschutzgutachten fehlten und dem Vorhaben somit noch rechtliche Hindernisse entgegen standen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
UAAAF-04070