Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Hessen 10.06.2015 3 K 1960/13, BBK 19/2015 S. 881

Lohn und Gehalt | Steuerermäßigung bei Zahlung einer gesonderten „Sprinterprämie“

Für eine Abfindung wird eine Steuerermäßigung nach § 34 EStG auch dann gewährt, wenn der ausscheidende Arbeitnehmer im Folgejahr noch eine sog. Sprinterprämie erhält, weil er sich frühzeitig einen neuen Job gesucht hat.

Zwar setzt die Steuerermäßigung nach § 34 EStG voraus, dass die Abfindung in einem einzigen Veranlagungszeitraum gezahlt wird. Bei einer Auszahlung der Abfindung in zwei Veranlagungszeiträumen besteht also kein Anspruch auf Steuerermäßigung.

[i]Sprinterprämie ist nicht Teil der AbfindungEine sog. Sprinterprämie gehört aber nicht zur Abfindung, weil sie nicht als Einnahmen-Ersatz gezahlt wird. Sie wird vielmehr dafür gezahlt, dass der Arbeitnehmer, nachdem er ein befristetes Arbeitsverhältnis bei einer Tochtergesellschaft eingegangen ist, vor Ablauf dieses befristeten Verhältnisses einen neuen Arbeitsvertrag bei eine...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen