BBK Nr. 19 vom Seite 873

Istbesteuerung bei Ratenkrediten und Leasing?

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Änderung der Bemessungsgrundlage bei Sicherungseinbehalten

[i]Sollbesteuerung als Finanzierungsproblem Im unternehmerischen Kalkül spielt die Umsatzsteuer häufig nur eine untergeordnete Rolle. Sie gilt als rein durchlaufender Posten und wird damit nicht immer angemessen berücksichtigt. Denn aufgrund des Prinzips der Sollbesteuerung muss der Unternehmer die Umsatzsteuer bis zum 10. des Folgemonats anmelden und an den Fiskus entrichten – unabhängig davon, ob der Kunde die Rechnung sofort oder später bezahlt. Die Umsatzsteuer ist also vorzufinanzieren. Aber wie lange? Gilt die Vorfinanzierung auch, wenn bereits bei der Ausführung der Leistung feststeht, dass der Unternehmer den Rechnungsbetrag nicht im vollen Umfang erhält?

Karl-Hermann Eckert stellt in dieser Ausgabe [i]BFH auf dem Weg zur Istbesteuerung? das und das ihm folgende vor. In dem vom BFH entschiedenen Fall ging es um die Frage, ob die im Baugewerbe üblichen Sicherungseinbehalte für spätere Gewährleistungen eine Minderung der Umsatzsteuer rechtfertigen. Die gute Nachricht dabei: Die Minderung ist durchaus möglich, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. wenn keine Bürgschaft gestellt werden kann. Außerdem zeigt er, warum sich die Argumente zur Minderung der Bemessungsgrundlage auch auf andere Fälle wie Leasing oder Ratenzahlungen übertragen lassen können.

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Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2015 Seite 873
NWB IAAAF-03961