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Pfändungsrecht; | Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2003

Die Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2003) v. ist im BGBl 2003 I S. 276 veröffentlicht worden. Danach bleiben die unpfändbaren Beträge nach § 850c Abs. 1 und 2 Satz 2 der ZPO für den Zeitraum vom bis zum unverändert.

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