Umsatzsteuerschuld einer juristischen Person des öffentlichen Rechts aus einem unberechtigten Umsatzsteuerausweis für hoheitliche Aufgaben in einem Gebührenbescheid
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Anwendung des § 14c Abs. 2 UStG bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts:
Kommt die Inanspruchnahme nach § 14c Abs. 2 UStG bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in ihren Gebührenbescheiden über eine hoheitliche, jedoch von einem privaten Unternehmer als Erfüllungsgehilfe durchgeführte Tätigkeit abrechnet und dabei Umsatzsteuer ausweist, auch dann in Betracht, wenn nicht sämtliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung gemäß § 14 Abs. 4 UStG erfüllt sind?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
BAAAF-02760