Arbeitshilfe - Stand: 23.11.2016

Zolltarif: Tarifierung von Fruchtsaftkonzentrat

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Sind die zubereiteten Konzentrate (Basen aus Fruchtsaftkonzentraten und Aromen bzw. ätherischen Ölen sowie -je nach Rezeptur- Vitaminen und anderen Stoffen) zur Herstellung von Fruchtsaftgetränken bzw. Fruchtsaftnektaren (nicht Fruchtsäften) als "andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art" in die Unterpos. 3302 1040 KN einzureihen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
CAAAF-02751