Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Zusammenveranlagung mit Ehegatten im Pflegeheim
Die Zusammenveranlagung mit einem in einem Pflegeheim lebenden Ehegatten ist bei Vorliegen einer krankheitsbedingt eingeschränkten Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft nach dem auch dann möglich, wenn der Steuerpflichtige mit einer neuen Lebensgefährtin zusammenlebt.
Das Finanzgericht vertritt die Auffassung, dass kein dauerndes Getrenntleben vorlag, weil die zum Wesen der Ehe gehörende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft nicht aufgehoben worden sei. Zwar leben der Kläger und seine Ehefrau seit 2008 getrennt voneinander, weil die Ehefrau in einem Pflegeheim untergebracht war. Diese räumliche S. 2913 [i]infoCenter „Veranlagungsformen“ NWB QAAAB-36697 Trennung beruhte aber auf zwingenden äußeren Umständen. Der Kläger hat die eheliche Lebensgemeinschaft in dem noc...