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Einkommensteuer | Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge
Das Verwaltungsregelungen zur Förderung und Unterstützung des gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe für Flüchtlinge durch private Spender und steuerbegünstigte Organisationen erlassen. Das Schreiben regelt beispielsweise unter welchen Voraussetzungen ein vereinfachter Zuwendungsnachweis bei Spendensammlungen nicht steuerbegünstigter Spendensammler über ein als Treuhandkonto geführtes Spendenkonto möglich ist sowie die Möglichkeit von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen als Sponsoring-Maßnahme. Die Regelungen gelten für Maßnahmen, die vom bis durchgeführt werden.