1. Die Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente ist rechtmäßig, wenn Gründe nach der abschließenden Unbilligkeitsverordnung nicht entgegen stehen und das Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt worden ist.
2. Gründe, die im Rahmen einer Ermessensausübung im Einzelnen zu berücksichtigen sind, müssen bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens vorgetragen oder für die Behörde nach Lage der Akten ersichtlich sein.
3. Wenn die vorzeitig in Anspruch zu nehmende Altersrente die bewilligten SGB II-Leisungen voraussichtlich deutlich übersteigt, liegt darin kein besonderer im Rahmen der Ermessensausübung zugunsten des Leistungsberechtigten zu berücksichtigender Umstand.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): MAAAF-02658
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 21.08.2015 - L 5 AS 432/15 B ER
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.